Der Cappeler Schützenverein e.V. und seine Geschichte seit der Neugründung im Jahre 1900
Um einen guten Überblick über die Geschichte des Cappeler Schützenvereins zu geben, wurde diese chronologisch nach Jahren niedergeschrieben. Sie wurde aus den ab 1900 fast vollständig erhaltenen Protokollen des Vereins zusammengestellt und an bestimmten Stellen ergänzt bzw. erläutert:1901 Der Verein beschließt, die alte Fahne von der Soester Fahnenfabrik reparieren zu lassen. Ferner sollen 12 neue Schärpen angeschafft werden. Das Schützen-Bataillon wird aufgerufen, am Sonntag, dem 1. Juli 1901, zur Übung auf der Festwiese zu erscheinen.
1902 In der Mitgliederversammlung am 6. April wird der Termin für das Schützenfest auf den 1. und 2. Juni festgesetzt. Außerdem „soll das Schützenfest auf dem alten Schützenplatz (Lohmeierschen Kamp) für immer gefeiert werden". Schneidermeister Fenke wird aufgefordert, 3 sog. Schwalbennester (Teil der Uniform) für die Tambouren anzufertigen. Am 22. August beschließt die Mitgliederversammlung die Anschaffung einer Kopfbedeckung für die Schützen (Schützenhut). Hierzu das Protokoll:
„Falls nicht ein jeder Schütze bereit ist, einen Hut selbst zu kaufen, sollen vom Verein einige derselben angeschafft und den Schützen für ein geringes Entgelt geliehen werden" |
1903 Heinrich Koch wird zum neuen Oberst gewählt. Er löst Wilhelm Trockel ab (Oberst von 1900-1903). In der Vorstandsversammlung am 5. April
1903 wird über eine Vereinbarung mit der alten Schützen-Gesellschaft über die Herausgabe der neuen Schützenfahne, der Kette und der übrigen Sachen beraten. Der frühere Oberst der Cappeler Schützen-Gesellschaft hatte sich unter folgender Bedingung zur Herausgabe bereiterklärt: „Der Verein soll 150 Mark in bar für wohltätige Zwecke an der Sparkasse zu Lippstadt festlegen. Das Sparkassenbuch kann der Verein in Besitz nehmen, nach Wunsch des Vorstandes sollen die Herren Franz und Wilhelm Beckhoff als Ehrenmitglieder ernannt werden".
Im April 1903 fällt auch die Entscheidung über die Anschaffung der Schützenhüte. „Es wurde einstimmig der Hut zu 2.96 M gewählt, so auch Feder zu 50 Pfg. und sollen vorläufig 6 Dutzend Hüte und Federn gekauft werden".Außerdem wird die Anschaffung von sechs Portepees (Degenschmuck) und 6 Koppeln beschlossen. Für die beiden früheren Vorstandsmitglieder der Cappeler Schützen-Gesellschaft Franz und Wilhelm Beckhoff werden 2 Medaillen mit der Aufschrift „Ehrenmitglied" angefertigt. Diese sollen den Herren am Vorabend des Schützenfestes überreicht werden.
1904 Johannes Windhaus erhält für sein bisheriges Schellenbaum-Tragen einen feinen Orden mit dem Namenszug „Für treue Dienste".
1904-1907 Die Protokolle aus diesen Jahren sind verschollen.
1906 Am 24. August stirbt in Cappel Prinzessin Pauline zur Lippe. Sie war dem Cappeler Schützenverein eng verbunden und hat diesen auch stets unterstützt. Mit Schreiben des Stiftsamtmanns Petri vom 27. August 1906 wird der Schützenverein zur Teilnahme an den Beisetzungsfeierlichkeiten eingeladen:
„Der Schützenverein in Cappel wird behufs Teilnahme an der Beisetzungsfeierlichkeit Ihrer Durchlaucht Prinzess Pauline zur Lippe ersucht am 29. d.M. Mittags 12 Uhr 15 Minuten in Cappel an der ihm noch zu bezeichnenden Stelle zu stehen. Fahne mit Trauerflor. Gez. Petri".(siehe auch Beitrag Heimatblätter, Beilage zum „Patriot" 1974, Folge 6 des 54. Jahrganges). |
1908 Der Verein beschließt die Anschaffung von 70 hölzernen Gewehren, welche an die Mitglieder zu den ortsüblichen Preisen abgegeben und schon zum diesjährigen Schützenfest eingeführt werden sollen.
1909 In der Vorstandssitzung am 14. Juli wird beschlossen, die Kuchenbudden p.p. auf den Platz zu nehmen und dasselbe beim Verwaltungsamte zu beantragen. Die Buden sollen nicht mehr in der Allee aufgestellt werden. In einer außerordentlichen Schützenversammlung am 12. September wird u.a. einem Antrag des Cappeler RadfahrVereins Blitz (zu damaliger Zeit ein bedeutender Verein) auf Ausleihen von 3 Schärpen für das Stiftungsfest dieses Vereins entsprochen.
Bedingungen für den Musikverein Harmonie in Lippstadtfür das CappelerSchützenfest betr.
Cappel, den 18. Febr. 1908
Die Musik zum diesjährigen Schützenfeste am 24. und 25. Mai wird dem Musikverein Harmonie in Lippstadt unterfolgenden Bedingungen übertragen.
Der Kapellmeister Zuber hat 12 tüchtige Stimmen zu stellen und am Vorabend den 23. Mai (Zapfenstreich) auch mit 12 Mann um 7 1/2 Uhr auf dem Festplatz zu erscheinen, und am Sonntag den 24. Mai um 2 1/2 Uhr Nachmittags und am 25. Mai morgens um 8 Uhr und nachmittags um 2 1/2 Uhr anzutreten. Die Kapelle erhält dafür 265 Mark und am Sonntag und Montag 24. u. 25. Mai Abends ein gut belegtes Butterbrot und an jedem Tag 25 Lt. Freibier. Vorstehendes Bier soll zu je 12 1/2 Lt. angeliefert werden. Die Musik hat während des Festes vollständig zu spielen und mit schwarzem Anzug und Cylinder anzutreten. Am Zapfenstreich hat die Musik bis 11 UhrAbends und am 24. und 25. Mai bis Nachts 2 Uhr zu spielen. Die Musik hat nur nach der Tanzordnung bezw. nach Anordnung des Oberst Herr Koch zuspielen. Falls die Kapelle Harmonie diese Bedingungen nicht nachkommt, so ist der Vorstand berechtigt, dem Kapellmeister bezw. dessen Stellvertreter 50 Mark in Abzug zu bringen.
V. g. i.
gez. Ludwig Femmer
beglaubigt
gez. Alers, Koch
Ich verpflichte nach diesen Bedingungen am 25. und 26. Juli 1909 zu spielen.
im Auftrage
gez. L. Femmer
Bedingungen des Cappeler Schützenvereins für die Vergabe der Schützenwirtschaft am 25. und 26. Juli 1909
Die Musik zum diesjährigen Schützenfeste am 24. und 25. Mai wird dem Musikverein Harmonie in Lippstadt unterfolgenden Bedingungen übertragen.
Der Kapellmeister Zuber hat 12 tüchtige Stimmen zu stellen und am Vorabend den 23. Mai (Zapfenstreich) auch mit 12 Mann um 7 1/2 Uhr auf dem Festplatz zu erscheinen, und am Sonntag den 24. Mai um 2 1/2 Uhr Nachmittags und am 25. Mai morgens um 8 Uhr und nachmittags um 2 1/2 Uhr anzutreten. Die Kapelle erhält dafür 265 Mark und am Sonntag und Montag 24. u. 25. Mai Abends ein gut belegtes Butterbrot und an jedem Tag 25 Lt. Freibier. Vorstehendes Bier soll zu je 12 1/2 Lt. angeliefert werden. Die Musik hat während des Festes vollständig zu spielen und mit schwarzem Anzug und Cylinder anzutreten. Am Zapfenstreich hat die Musik bis 11 UhrAbends und am 24. und 25. Mai bis Nachts 2 Uhr zu spielen. Die Musik hat nur nach der Tanzordnung bezw. nach Anordnung des Oberst Herr Koch zuspielen. Falls die Kapelle Harmonie diese Bedingungen nicht nachkommt, so ist der Vorstand berechtigt, dem Kapellmeister bezw. dessen Stellvertreter 50 Mark in Abzug zu bringen.
V. g. i.
gez. Ludwig Femmer
beglaubigt
gez. Alers, Koch
Ich verpflichte nach diesen Bedingungen am 25. und 26. Juli 1909 zu spielen.
im Auftrage
gez. L. Femmer
- Der übernehmende Wirt hat das Westernkötter Tanzzelt zu dem Preise von 200 Mark zu übernehmen und hat die dabei beschäftigten Arbeiter beim Aufstellen bzw. Abbrechen zu beköstigen bzw. wenn es erforderlich sein sollte, in Logie zu nehmen. Auch hat der Wirt ein geräumiges Schankzelt, wenn möglich Giebeler seines zu stellen. Afterverpachtungen der Wirtschaft darf nicht geschehen. Dem der Zuschlag erteilt wird, muß die Wirtschaft selbst ausüben. Auch hat der Wirt bei eintretender Dunkelheit für gute Beleuchtung Sorge zu tragen.
- Der Wirt hat gutes hiesiges Bier zu liefern und hat etwa 150 Liter Bier a. Liter zu 0,25 M. an den Verein abzugeben.
- Der Wirt hat am 25. und26. abends 12Musikern ein gut belegtes Butterbrotzu geben und an jedem Tage den Musikern 25 Lt. Bier zu geben, zusammen 50 Liter und mit Vereinbarung der Musiker zu verabreichen.
- Das Pachtgeld ist am 25. Juli nachts 12 Uhrzu 213 und am 26. Juli nachts 12 Uhrzu 113 an den Rendanten zu zahlen, auch behält der Vorstand sich vor, eine Kaution von 200 M. sicherlegen zu lassen.
- Der Wirt hat den Schützenplatz bis zum 31. Juli dJ wiederfrei zu stellen und von Glasscherben und sonstigen Abfällen zu räumen.
- Der Vorstand behält sich die Auswahl unter den Bietenden aus.
In der Generalversammlung am 11. September 1910 wird der Beschluß gefaßt, ein Winterfest zu feiern. Es soll Fastnachtssonntag stattfinden. Das Winterfest soll aus komischen Vorträgen, einem Konzert und einem Ball bestehen. Der Eintritt soll für Schützen 50 Pfg., für Fremde 75 Pfg. betragen. Herr Beuer übernimmt das Fest und gibt bei gutem Geschäft ein Faß Freibier für die Schützen. Es wird der Antrag gestellt, daß diejenigen Mitglieder, die ohne Schützenhut den Schützenplatz betreten, nicht zugelassen werden sollen. Anscheinend wurde 1910 der Vogel zweimal abgeschossen; denn lt. Protokoll wurde „für das zweite Vogelschießen beantragt, 5 M. vom ersten Schützen zu zahlen". Die Ausgaben für das Schützenfest 1910 betragen 991,19 M., die Einnahmen 957,00 M.
1911Oberst Heinrich Koch gibt bekannt, daß sämtliche Schützen beim Ausmarschieren Schützenhüte tragen sollen.
1912 Es werden 800 Schützenkuchen bestellt zum Preis von 21 - 23 Pfg. das Stück. Der Beitrag wird von 2 auf 2,50 Mark erhöht.
1921 Der Beitrag wird auf 15 Mark festgesetzt. Es wird beschlossen, eine Strafe bis zu 20 Mark zu erheben, wenn ein Mitglied beim Ausmarsch ohne Grund fehlt. Hermann Roolf erhält für 1.000 Mark die Wirtschaft beim Schützenfest.
1922 Die Schützenzelte haben ein Ausmaß von 400 qm.
Cappel, den 5. August 1922 Vom Vorstande wurde eine neue Thronordnung verfaßt, welche heute abend den Schützen bekanntgegeben wurde: Thronordnung Der König gibt nachmittags Caffee für den gesamten Thron und für die Offiziere, außerdem später noch Getränke nur für die Throndamen. Die Offiziere haben jederzeit Zutritt zum Thron, müssen aber ihren Anteil an den Getränken selbst bezahlen. Jede Throndame hat das Recht, im Einvernehmen mit dem König, einen Herrn zum Thron einzuladen. Dem König dürfen aber hierdurch keine Ausgaben entstehen. Der König ist nicht verpflichtet, Speisen für den Thron zu besorgen, dies bleibt jedem selbst überlassen. Der Vorstand
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1923 Die Generalversammlung beschließt einstimmig, in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage, hervorgerufen durch die Ruhrbesetzung und mit Rücksicht darauf, daß das Abhalten von Schützenfesten bis auf weiteres polizeilich verboten ist, das diesjährige Schützenfest ausfallen zu lassen.
1924 Der Beitrag wird auf 3 Mark festgesetzt. Beim Ausmarschieren werden den Mitgliedern sonntags und montags beim Oberst je 50 Pfg. zurückgezahlt.
1926 Oberst Stedtfeld bringt in Erinnerung, die Wirtschaft an die hiesigen Wirte in abwechselnder Reihenfolge gemäß alter Gepflogenheit zu vergeben. Den arbeitslosen Mitgliedern soll der Beitrag erlassen werden, jedoch mit Ausnahme von 1 RM, welche wie bei allen anderen Mitgliedern am Sonntag und Montag in 2 Raten nach dem Ausmarschieren zurückgezahlt wird.
Auszug aus einem Änderungsentwurf der Satzung aus dem Jahre 1921:
I. Der Schützenverein der Gemeinde Cappel und Umgegend mit dem Sitz in Cappel ist gegründet im Jahre 1837 und führt den Namen: „Cappeler Schützenverein".II. Zur Aufnahme können sich alle Bewohner der Gemeinde Cappel und Umgegend als Mitglieder aufnehmen lassen. Die Aufnahme findet bei jeder Versammlung statt und ist dem Vorstand anzumelden. Sollte ein Bewohner der Gemeinde Cappel unter 45 Jahren sich in diesen Verein nicht aufnehmen lassen, so kann er durch Beschluß des Vorstandes von allen Festlichkeiten ausgeschlossen werden; die Namen der Betreffenden sind am Festplatz durch deutliche Sichtbarkeit bekanntzugeben. IV. Die Mitglieder sind verpflichtet, bis zum zurückgelegten 50. Lebensjahre bei den öffentlichen Festlichkeiten zu erscheinen. Bei Nichtfolgeleisten ist der Vorstand davon in Kenntnis zu setzen und der Grund anzugeben. Der Vorstand hat das Recht, eine Strafe von 15 Mk bei Nichterscheinen auf öffentlichen Festlichkeiten für jedes Mitglied zu erheben. VII. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, wie folgt:
X. Zum Offiziers-Corps gehören folgende Personen:Alle Leute werden von der Mitgliederversammlung 3 Wochen vor dem Schützenfeste gewählt. Kein Schütze darf die auf ihn gefallene Wahl ohne triftige Gründe ablehnen. Die Wahl findet alljährlich statt. |
Am 28. Mai 1926 beschließt der Schützenverein eine neue Satzung. Nachstehend folgen einige Auszüge aus dieser Neufassung:
§ 1. Im Jahre 1837 bildete sich in Cappel und Umgegend eine Schützengesellschaft. Das Gründungsjahr ist durch mündliche Überlieferung festgestellt worden und findet seine Bestätigung außerdem durch die alte Fahne, in die das Jahr 1837 eingestickt ist. Die Schützengesellschaft wurde im Jahre 1900 zu einem eingetragenen Verein ausgebaut und heißt seitdem Cappeler Schützenverein. Sitz des Vereins ist Cappel. Als Gründungsjahr bleibt das Jahr 1837 bestehen.§ 5.
Die Mitglieder sind verpflichtet, bis zum rückgelegten 60. Lebensjahre bei den öffentlichen Festlichkeiten und Übungen des Vereins rechtzeitig und vorschriftsmäßig zu erscheinen. Jedes Mitglied verpflichtet sich durch seinen Eintritt, das Wohl des Vereins zu wahren und nach besten Kräften zu fördern.§ 6.
Jedes Mitglied zahlt für sich und seine Familie mit Ausnahme der 18jährigen und älteren Söhne einen Jahresbeitrag von M 3,-....§ 8.
Die zeitweise oder dauernde Ausschließung kann durch den Vorstand ausgesprochen werden, wozu jedoch 5/7 des ganzen Vorstandes erforderlich sind. Eine Ausschließung rechtfertigen nachstehende Gründe:1. Ein Anstand und Sitte verletzendes Betragen, 2. Makel an Ehre und gutem Ruf überhaupt, 3. Beleidigung, Streit und Zänkereien während des Festes 4. Widersetzlichkeit, 5. Vernachlässigung statutarischen Bestimmungen, 6. Unvorsichtigkeit beim Gebrauch des Gewehres. § 10.
In der Frühjahrsversammlung wird der Vorstand auf 3 Jahre gewählt. Er besteht aus 7 Mitgliedern, unter denen sich der Oberst, der Major, der Kassierer und der Schriftführer befinden sollen. Für den Obersten, den Kassierer und den Schriftführer sind Stellvertreter zu wählen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gerichtlichen Vertreters. Oberst und Kassierer müssen ihren Wohnsitz in Cappel haben. |
1927 Der Cappeler Schützenverein gewährt bei Neuanschaffung von Schützenhüten einen Zuschuß von 25%. Das heutige Ehrenmitglied Josef Kuhlmeier schießt den Vogel ab. Zur Königin erkürt er sich Fräulein Getrud Lohmeier. In der Lippstädter Zeitung erscheint am 12.7.1927 ein Bericht über das Vogelschießen, der nachfolgend auszugsweise abgedruckt ist:
"... Das Wetter ließ sich gut an; aber ohne Regen ging es doch nicht ab. Frühmorgens 7.15 Uhr trat das Bataillon zur Frühmesse an. Und nachdem sie Gott, dem Herrn, die Ehre gegeben hatten, führte der Oberst das Korps zum Königsschießen. Es war eine schwere Arbeit, und der halbe Korpus war noch droben, als Joseph Kuhlmeier den Rest abschoß. Da aber die Krone noch oben blieb, holte sie Herr Werner Grothues herunter, sich damit die Würde als Kronprinz erringend. Das war gegen Mittag, und auf die Anstrengung eilte alles zum Mittagessen. Inzwischen hatteSeineMajestät die neueKönigin, Frl. Getrud Lohmeier, gewählt und so waren dieKöniglichen Majestäten wiederkomplett. Der neue Hofstaat besteht aus den Damen Frl. Maria Helfmeier, Anna Helfmeier, Elisabeth Meier, Elisabeth Kuhlmeier, Getrud Gausmann, Maria Kuhlmeier, Helene Schüler, Maria Becker und den Thronoffizieren. Die sehr hübsch ausgestattete Hoftafel vereinte die neuen Herrschaften auf dem Thron zu Jedermann Freude. Um 6 Uhrfand die offzielle Krönung statt. ... "
1928 Zur Neuanschaffung einer Glocke für die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt werden 200 RM aus der Vereinskasse gestiftet. In dem Protokollbuch findet sich 1928 erstmals ein Hinweis auf eine Kinderbelustigung.
1929 Wegen Streitigkeiten um die Vergabe der Wirtschaft tritt der gesamte Vorstand nach dem Fest zurück. Es wird ein provisorischer Vorstand gebildet, dem die Schützenbrüder Franz Berkenhaus, Gerhard Flüchter und Heinrich Steinhoff angehören.
1930 In der Schützenversammlung am 16. Februar 1930 wird der Vorstand neu gewählt. Zum Oberst wird Franz Flüchter gewählt.
1931 Oberst Franz Flüchter weist auf die schwere wirtschaftliche Notlage hin, in Anbetracht derer sich auch viele Nachbar- Vereine, insbesondere aus Lippstadt, veranlaßt sähen, in diesem Jahr kein Fest zu feiern. Anmerkung: 1931 und 1932 gibt es in Cappel und Lipperode über 74 Unterstützungsbedürftige und noch zusätzlich ca. 50 Bedürftige.
1932 Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage fällt - wie 1931 - das Schützenfest aus. Als Ersatz wird am 29. Juni in den Anlagen des amtierenden Königs H. Roolf ein gemütliches Beisammensein mit Freibier veranstaltet. Der Verein gewährt der politischen Gemeinde zum Schulneubau ein Darlehn in Höhe von 300 RM. Dieser Betrag wird später geschenkt. Der Kassenbestand beläuft sich zu dieser Zeit auf 472 RM.
1933 Auf Antrag von Pfarrer Heising spendet der Verein der katholischen Kirchengemeinde 100 RM zur Tilgung der Schuldenlast für das Kirchendach.
Unsere verschiedenen Rundschreiben, die Sie gefl. nochmals in die Hand nehmen wollen, sind von vielen Schützenvereinen nicht beantwortet bzw. nicht beachtet, obwohl sogar einem Rundschreiben eine vorgedruckte Postkarte für die Antwort beilag. Für die Fahnenwimpelsind seitens einer großen Anzahl von Schützenvereinen die Kostenbeiträge mit je 5 RM pro Fahne noch nicht eingesandt, was sofort zu geschehen hat (vergl. Rundschreiben vom 15./4. 1934). Im Interesse der Schützenvereine mache ich darauf aufmerksam, daß die Durchführung des Führerprinzips strengste Ordnung und Pünktlichkeitin der Bearbeitung aller Schützenangelegenheiten erfordert. Schrift- und Kassenwarte sind rücksichtslos von ihren Posten zu entfernen, wenn sie ihre Geschäfte nicht pünktlicherledigen. Die Führer der Schützenvereine können auf die Dauer nur auf ihren Posten verbleiben, wenn sie durch strenge Aufsicht Ordnung in der Geschäftsführung ihres Schützenvereins garantieren. Jedenfalls können die Führer der Schützenvereine nicht verlangen, daß wir durch nicht pünktliche Beantwortungunserer Anfragen in der Durchführung unserer Geschäfte, die ehrenamtlich erfolgen und heute einen Umfang angenommen haben, daß sie ohne einen besonderen Geschäftsführer fast nicht mehr bewältigt werden können, dauernd aufgehalten werden. Soweit Antworten noch ausstehen, erwarten wir unter Rückgabe der ausgefüllten Postkarte die sofortigeErledigung. Diejenigen Schützenvereine, welche den Kreisschützenbünden bzw. dem Schützenbund für das kurkölnische Sauerland nicht beitreten, haben die Verantwortung für die Folgen zu übernehmen, welche in unserem Rundschreiben vom 5. März 1934 eingehend dargelegt sind. Die betr. Vereine haben mit ihrer Auflösung zu rechnen. Heil Hitler ! Der Bundesführer: Beule. |
Auszüge aus der Satzung des Cappeler Schützenvereins vom 21. Mai 1934
§ 2 Zweck des Vereins Der Verein hat sich die Erfüllung folgender Aufgaben zum Ziel gesetzt:
§3 Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können nur Männer unbescholtenen Rufes und christlichen Glaubens werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. . . . Die Mitglieder sind verpflichtet, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu den öffentlichen Aufzügen und Festlichkeiten des Vereins im vorgeschriebenen Anzug mit Abzeichen zu erscheinen. § 6 Schützenvereinsführer Der Schützenvereinsführer ist Vereinsvorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er wird vom Kreisschützenbundführer auf die Dauer von 3 Jahren ernannt. Der Schützenvereinsführer trifft selbständig alle Maßnahmen zur Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins. § 10 Schützentracht Die Schützentracht bleibt bestehen. Es werden getragen: grüner Hut, dunkler Rock und weiße Hosen. § 12 Veranstaltungen Der Verein feiert in der Regel alljährlich ein 2-tägiges Schützenfest und zwar möglichst am 2. Sonntag im Juli und dem darauf folgendem Tage. § 14 Schiessport Zur Erfüllung der in § 2 Ziffer 6 dieser Satzung festgelegten Aufgaben, Schulung der sportfähigen Mitglieder im Schiessport und in verwandten Sportarten, erläßt der Schützenvereinsführer im Einverständnis mit dem Beirat die erforderlichen Anordnungen. Der Vereinsführer hat dafür zu sorgen, daß dieserAufgabe stets besonderes Interesse entgegengebracht wird und daß die Mitglieder zu tüchtigen Schützen und wehrhaften Volksgenossen herangebildet werden, damit die Schützenvereine wieder ihrer ursprünglichen Aufgabe bewußt werden, nämlich Schützer zu sein von Heimat, Volk und Vaterland. |
1935 In der Vorstandssitzung am 5. Februar wird der Beschluß gefaßt, das Schützenfest künftig auf dem Sportplatz zu feiern und auch hier einen Kleinkaliberstand zu errichten. Der Verein zählt mittlerweile 127 Mitglieder.
1936 Auf Anregung der Versammlung wird beschlossen, bei Beerdigungen von Vereinsmitglieder in Zukunft eine Fahnenabordnung abzustellen.
1937 In der Schützenversammlung am 23. Mai wird Alois Loddenkemper zum neuen Oberst und Vereinsführer gewählt. Er tritt die Nachfolge von Ludwig Stedtfeld an, der dieses Amt seit 1934 innehatte. Zu Beginn der Versammlung gibt Oberst und Vereinsführer Stedtfeld der Versammlung den Sinn und Zweck der Eingliederung in den deutschen Schützenbund bekannt. Er weist darauf hin, daß dem Verein die Auflösung drohe, falls der Eingliederung nicht zugestimmt werde. Unter diesem Druck erfolgt die Zustimmung zur Eingliederung in den deutschen Schützenbund.
Vom 10. - 12. Juli 1937 feiert der Cappeler Schützenverein sein 100jähriges Bestehen.
1938 Wegen der Maul- und Klauenseuche wird das Schützenfest auf den 31. Juli und 1. August 1938 verlegt.